Stammtisch Glatter Leberdurchschuss
Satzung als pdf
Satzung
Stammlokal: Gründungstag: 4. Mai 2000 Termin: Jeder 1. Mittwoch im Monat
Paragraph I Stammtisch Absatz 1 Stammtischzeiten:
Eröffnung: 19:30 Uhr Anwesenheitspflicht: 20:00 - 23:00 Uhr Eintreffen nach 20:00 Uhr Strafe: 5,- € nach 21:00 Uhr 10,- € nach 22:00 Uhr 15,- € (Ausnahme: Teilnahme am Fußballtraining, Schule, Uni, Krankheit)
Verlassen vor 21:00 Uhr Strafe: 15,- €* vor 22:00 Uhr 10,- €* vor 23:00 Uhr 5,- €* * zzgl. anteilige Deckelbeteiligung beim Verlassen des Stammtisches.
Absatz 3 Beitrag: Pro Mitglied 5,- € / Monat, bei Abwesenheit muss nachgezahlt werden. Gäste zahlen 3,- € Die Gelder werden im Sparkästchen Nr. 113 gesammelt.
Paragraph II Bezahlung des Stammtischdeckels Absatz 1 Bezahlmodus Der Deckel (inkl. 10 % Tip) wird durch die Anzahl der bei Stammtischende anwesenden Mitglieder, ohne Andy Rosenkranz ( II Absatz 4: Sonderregelung Andy Rosenkranz) geteilt. Deckelbeteiligung von zu früh gegangenen Mitgliedern werden auf den Deckel angerechnet( I - Absatz 1: Stammtischzeiten). Die Gästepauschale von je 10,- € wird auf den Deckel angerechnet. ( III - Gäste)
Absatz 2 Bezahlung der Speisen Das Essen wird von jedem selbst bezahlt.
Absatz 3 Alkoholregel Nur ausgegebene Schnäpse werden am Tisch getrunken (Bestellt ein Mitglied oder Gast muss die Runde sofort bar bezahlt werden = keine Schnäpse auf den Deckel!!)
Absatz 4 Sonderregelung Andy Rosenkranz: Er zahlt ca. 1/3 eines Deckelanteils in das Kästchen
Absatz 5 Abrechnung mit der Bedienung Der Stammtisch gibt immer ca. 10 % Trinkgeld, sowohl beim Bezahlen des Durchschnitts bei frühzeitigen Verlassen, sowie bei der Abschlussabrechnung.
Paragraph III Nicht Erscheinen beim Stammtisch
Absatz 1 Entschuldigtes Fehlen: 15,- € ins Kästchen (Ersatz für 1 Runde Bier incl. Gäste pro Stammtisch) + 5,- € Beitrag (zahlbar beim nächsten Stammtisch)
Absatz 2 Unentschuldigtes Fehlen: Übernahme des Deckels + 5,- € Beitrag Der Deckel wir von den anwesenden Mitgliedern normal bezahlt, der Endbetrag incl. Trinkgeld wird von dem unentschuldigt fehlendem Mitglied beim nächsten Stammtisch ins Sparkästchen eingezahlt.
Paragraph IV Gäste
Gasttrinker/innen zahlen 10,- € Deckelbeteiligung ( II, Absatz 1) und 3,- € ins Sparkästchen. ( II, Absatz 3) Gäste sollen die Strafen für Fehlverhalten (V - Strafen für Fehlverhalten) ebenfalls bezahlen, wenn sie darüber aufgeklärt wurden.
Paragraph V Austritt
Wer aus dem Stammtisch austritt, hat keinen Anspruch auf das einbezahlte Geld. Wer vom Stammtisch ausgeschlossen wird, bekommt den Schnitt ausgezahlt.
Paragraph VI Strafe für Fehlverhalten am Tisch:
- Glas umwerfen (je Aktion) 3,- € ins Kästchen - Rülpsen oder Furzen 3,- € " - Getränke pantschen 3,- € " - Getränkereste stehen lassen 3,- € " - Würfel runterfallen lassen (je Wurf) 3,- € " - Becher fallen lassen 3,- € " - aus dem Fenster spucken 3,- € " - beim Schocken zur Toilette gehen 3,- € " - Besteck o. ähnliches fallen lassen 3,- € " (kein Bierdeckel, oder Servietten) - Kotzen am Tisch = Deckelübernahme - Schlägerei = Ausschluss - Trikot zum Spiel/Tour vergessen 50,- € - Kappe, Stutzen oder Hose vergessen 10,- €
Paragraph VII Neuaufnahme
Männer, die 3 mal hintereinander als Gast am Stammtisch teilnehmen, können die Aufnahme am Stammtisch erlangen. Dazu müssen alle anwesenden Mitglieder einstimmig für die Aufnahme stimmen. Neue Mitglieder müssen den Schnitt des Sparkästchens einzahlen. Der Schnitt kann in Raten bis zur nächsten Tour (min.10,- €/Mon.) gezahlt werden. Mitglieder müssen beim Riehler Dorfturnier (und ähnlichen Veranstaltungen) für den Stammtisch spielen.
Paragraph VIII Sparbuch / Sparkästchen
Absatz 1 Einzahlungen Seit dem 02.03.2003 liegen die Barvermögen des Stammtisches auf einem Sparbuch bei der Sparkasse Neuss. Das Sparbuch wird vom Kassierer, Andreas Rosenkranz, verwaltet. Der Stammtisch hat das Sparkästchen Nr. 113 im Gasthaus Fühlingen. Die Beiträge, Strafgelder und Spenden werden auf das Sparbuch eingezahlt, abzüglich 30,- € die in das Sparkästchen eingezahlt werden. Der Verlierer einer Schock-Runde zahlt 3,- €. Verliert ein Mitstreiter beide Hälften hat er einen " Glatten Schuuß ", dafür bezahlt er 5,- € ins Sparkästchen ein.
Absatz 2 Auszahlungen Anwesende Mitglieder bestimmen über die Verwendung des Geldes. Wenn ein Stammtischmitglied nicht an der Stammtischtour teilnehmen kann und dieses rechtzeitig bekannt gibt, bekommt er seinen Anteil ausgezahlt.
Paragraph IX Königs-Schocken
Die Teilnehmer (2 Mitglieder) an der Feier zur Sparkästchenauszahlung werden jedes Jahr im November-Stammtisch beim Königs-Schocken ausgespielt. ( VII Absatz 1) Beim Königs-Schocken bezahlt der Verlierer 3,- € und darf zusätzlich erst bei der nächsten kompletten Spielrunde wieder mitschocken. Es wird so lange geschockt, bis ein Gewinner feststeht. Er ist der erste Teilnehmer an der Sparkästchen-Auszahlung. Jetzt spielen wieder alle um die Teilnahme an der Sparkästchen-Auszahlung mit. Sollte der Gewinner der ersten Runde oder ein Gast die zweite Runde gewinnen, muss eine dritte Runde gespielt werden. Ist ein Gewinner an dem Termin der Sparkästchenauszahlungsfeier verhindert, so kann die Teilnahme nur an ein anderes Stammtischmitglied weitergegeben werden.
Paragraph X Sonstiges
Absatz 1 Extra-Stammtisch Mindestens 1 x im Jahr wird ein zusätzlicher Stammtisch einberufen. Für diesen Abend wird auch der Beitrag gezahlt, allerdings ist der Strafenkatalog nicht gültig. Es werden keine Gelder aus dem Sparkästchen benutzt.
Absatz 2 1.FC Köln Wenn der 1.FC Köln ein 2te Bundesliga Spiel am ersten Montagabend des Monats austrägt, und dieses Zweitligaspiel im Fernsehen zu verfolgen ist, ruht der Stammtisch. Es wird erst nach Spielende angefangen zu schocken, auch wenn der 1.FC Köln das Zweitligaspiel verlieren sollte.
Paragraph XI Satzung
Die Satzung kann mehrheitlich durch die anwesenden Mitglieder geändert werden. Jedes Jahr zum Januar-Stammtisch wird die neueste Version der Stammtisch-Satzung an die Mitglieder ausgeteilt.
Paragraph XII Lotto
Absatz 1 Tipp-Schein des Stammtisch Jedes Mitglied zahlt 6,- € an Andy (offizieller Lotto-Beauftragter des Stammtisch). Zuviel gezahltes Geld (bei kurzer Laufzeit des Lotto-Scheins) werden ins Sparkästchen eingezahlt. Gewinne bis zu einer Höhe von 1893,- € werden ins Sparkästchen eingezahlt, höhere Gewinne werden an die Mitglieder ausgezahlt.
Absatz 2 Das Lotto-Super-Ding Der Stammtisch spielt jedes Jahr das Lotto-Super-Ding. Die 100 Tipp-Scheine werden aus der Kasse gezahlt. Der offizielle Lotto-Beauftragte des Stammtisch (Andy) ist für die rechtzeitige Reservierung und Durchführung verantwortlich.
Paragraph XIII Geburtstagsfeier eines Stammtisch-Mitglieds
Wenn ein Stammtisch-Mitglied den Stammtisch zu seiner Geburtstagsfeier einlädt, zahlt jedes Mitglied 5,- €, unabhängig davon, ob er zur Feier kommen kann oder nicht. Bei anderen Feiern (z.B.: Hochzeit) wird die Höhe des Geschenkes mehrheitlich von den Mitgliedern bestimmt, gezahlt wird von jedem Mitglied, unabhängig davon, ob er zur Feier kommen kann oder nicht
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